Containerschnelldienst M. Harms
Ihr Entsorger für Abfälle und Sondermüll


Gefährliche Abfälle / Sonderabfälle

Seit 2010 gilt für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Sämtliche Nachweise über die Entsorgung gef. Abfälle müssen elektronisch geführt werden. Für jeden Transport muss ein Entsorgungsnachweis und Begleitschein beantragt, elektronisch signiert und gespeicht werden. Gerne übernehmen wir es für Sie.



Abfallarten:

170605 * asbesthaltige Baustoffe

170603* Dämmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder enthält

170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder verunreinigt sind (Brandschäden)

170303 PAK haltige Abfälle

170503* Boden u. Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische

200121* Leuchtstoffröhren

weiter Abfallarten nach Rücksprache